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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 6 Ta 241/11   

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https://dejure.org/2011,27181
LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 6 Ta 241/11 (https://dejure.org/2011,27181)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.12.2011 - 6 Ta 241/11 (https://dejure.org/2011,27181)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 6 Ta 241/11 (https://dejure.org/2011,27181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Prozesskostenhilfe - besondere Belastung i.S.d. § 115 Abs 1 S 3 Nr 4 ZPO - Autoreparatur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Ratenzahlungsverpflichtung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4
    Aufhebung der Ratenzahlungsverpflichtung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 18.12.2018 - 14 Ta 552/18

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstandes mit den

    Selbst wenn es sich bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe um eine Sozialleistung handelt, ist § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO eine Härteklausel, die verhindern soll, dass sich eine Partei in ihrer Lebensführung wegen des Prozesses wesentlich einschränken muss (vgl. LAG Hamm 30. August 2017 - 5 Ta 419/17 - II. der Gründe; 6. März 2012 - 14 Ta 48/12 - 1. b) der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 28. Dezember 2011 - 6 Ta 241/11 - II. der Gründe).
  • LAG Hamm, 04.06.2019 - 5 Ta 107/19

    Missverhältnis Unterkunftskosten; Stellplatzkosten

    Die Partei soll gerade in die Lage versetzt werden, einen Rechtsstreit durchzuführen, ohne sich in seiner Lebensführung wesentlich einschränken zu müssen (vgl. BT-Drucks. 8/3068, S. 25; LAG Hamm, Beschluss vom 30.08.2017, 5 Ta 419/17, juris, Rn. 9; vom 6.03.2012, 14 Ta 48/12, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz vom 28.12.2011, 6 Ta 241/11, juris, Rn. 7).
  • LAG Hamm, 06.03.2012 - 14 Ta 48/12

    Berücksichtigung von Fahrtkosten und Kreditraten für die Anschaffung eines Pkw im

    Auch wenn es sich bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe um eine Sozialleistung handelt, ist § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO eine Härteklausel, die verhindern soll, dass sich eine Partei in ihrer Lebensführung wegen des Prozesses wesentlich einschränken muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 28.Dezember 2011, 6 Ta 241/11, juris).
  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 5 Ta 419/17

    Prozesskostenhilfe, KFZ-Versicherung als besondere Belastung auch bei

    Allerdings hat § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO generell den Zweck zu verhindern, dass sich eine Partei in ihrer Lebensführung wegen des Prozesses wesentlich einschränken muss (vgl. für § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO: LAG Rheinland-Pfalz, 28. Dezember 2011, 6 Ta 241/11, juris).
  • LAG Hamm, 06.03.2012 - 14 Ta 78/12

    Arbeitsstätte, besondere Belastung, Fahrtkosten, Kraftfahrzeug, Kredit,

    Auch wenn es sich bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe um eine Sozialleistung handelt, ist § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO eine Härteklausel, die verhindern soll, dass sich eine Partei in ihrer Lebensführung wegen des Prozesses wesentlich einschränken muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 28.Dezember 2011, 6 Ta 241/11, juris).
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