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LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 6 Ta 241/11 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 6 Ta 241/11 (https://dejure.org/2011,27181)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Prozesskostenhilfe - besondere Belastung i.S.d. § 115 Abs 1 S 3 Nr 4 ZPO - Autoreparatur
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Ratenzahlungsverpflichtung im Rahmen der Prozesskostenhilfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 120 Abs. 4
Aufhebung der Ratenzahlungsverpflichtung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 23.09.2011 - 7 Ca 2678/11
- ArbG Koblenz, 04.11.2011 - 7 Ca 2678/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 6 Ta 241/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 6 Ta 275/11
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Hamm, 18.12.2018 - 14 Ta 552/18
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Rückstandes mit den …
Selbst wenn es sich bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe um eine Sozialleistung handelt, ist § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO eine Härteklausel, die verhindern soll, dass sich eine Partei in ihrer Lebensführung wegen des Prozesses wesentlich einschränken muss (vgl. LAG Hamm 30. August 2017 - 5 Ta 419/17 - II. der Gründe; 6. März 2012 - 14 Ta 48/12 - 1. b) der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 28. Dezember 2011 - 6 Ta 241/11 - II. der Gründe). - LAG Hamm, 04.06.2019 - 5 Ta 107/19
Missverhältnis Unterkunftskosten; Stellplatzkosten
Die Partei soll gerade in die Lage versetzt werden, einen Rechtsstreit durchzuführen, ohne sich in seiner Lebensführung wesentlich einschränken zu müssen (…vgl. BT-Drucks. 8/3068, S. 25; LAG Hamm…, Beschluss vom 30.08.2017, 5 Ta 419/17, juris, Rn. 9;… vom 6.03.2012, 14 Ta 48/12, juris, Rn. 6; LAG Rheinland-Pfalz vom 28.12.2011, 6 Ta 241/11, juris, Rn. 7). - LAG Hamm, 06.03.2012 - 14 Ta 48/12
Berücksichtigung von Fahrtkosten und Kreditraten für die Anschaffung eines Pkw im …
Auch wenn es sich bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe um eine Sozialleistung handelt, ist § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO eine Härteklausel, die verhindern soll, dass sich eine Partei in ihrer Lebensführung wegen des Prozesses wesentlich einschränken muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 28.Dezember 2011, 6 Ta 241/11, juris). - LAG Hamm, 30.08.2017 - 5 Ta 419/17
Prozesskostenhilfe, KFZ-Versicherung als besondere Belastung auch bei …
- LAG Hamm, 06.03.2012 - 14 Ta 78/12
Arbeitsstätte, besondere Belastung, Fahrtkosten, Kraftfahrzeug, Kredit, …
Auch wenn es sich bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe um eine Sozialleistung handelt, ist § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO eine Härteklausel, die verhindern soll, dass sich eine Partei in ihrer Lebensführung wegen des Prozesses wesentlich einschränken muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 28.Dezember 2011, 6 Ta 241/11, juris).